Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen |
Der Trend zu Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung steigt. So gibt es im Bereich der Zahnzusatzversicherung einige Tarife, die ohne Gesundheitsfragen sind. Zu den derzeit empfehlenswertesten Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung zählt dentprivat von Universa. Trotz des Antragsformulars ohne Gesundheitsprüfung sind die Leistungen des dentprivat Universa Zahntarifs sehr gut. Es wird für höherwertigen Zahnersatz zwischen 80 % und 90 % der tatsächlichen Rechnung erstattet. Ebenso zählt zu den Leistungen von dentprivat ohne Gesundheitsfragen die Erstattung von Zahnbehandlungen (Parodontose- und Wurzelbehandlungen, Zahnfüllungen etc.) und Zahnprophylaxe sowie Kieferorthopädie. Somit ist Universa dentprivat ohne Gesundheitsprüfung auch bei Kindern gut zu empfehlen. Denn übernommen werden kieferorthopädische Kosten zu 80 % des Rechnungsbetrages und maximal 600 Euro je Kiefer. Dabei ist es unerheblich ob die Krankenkasse vorleistet oder nicht (KIG 3-5). Die Zahnzusatzversicherung ARAG Z100 beispielsweise leistet nur in den Kieferindikationsgruppen 1-2 bzw. für Personen über 18 Jahre. Für Mehrkosten (KIG 3-5) wird demnach nicht erstattet. Genauso wie es Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen gibt, gibt es auch für die Todesfallvorsorge eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Die Delta Lloyd bietet eine solche an. Interessenten mit Vorerkrankung haben somit eine höhere Wahrscheinlichkeit in die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen aufgenommen zu werden, denn bestimmte Erkrankungen lassen sich durch einen gewissen Risikozuschlag mitversichern. Wichtig ist dabei, dass die Angaben bei Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Andernfalls kann eine Verschweigung zu einer kompletten Ablehnung des Vertrages führen. Wer außerdem schon einmal abgelehnt wurde bei einem anderen Versicherer, muss damit rechnen, dass der Antrag bei der Risikolebensversicherung zwar ohne Gesundheitsfragen, ebenfalls abgelehnt wird. Versicherer haben das Recht und den Zugang in die sogenannte Risikowagnisdatei. In dieser Datei ist aufgeführt, ob man schon einmal woanders abgelehnt wurde und weswegen. Teilweise wird von vorneherein gefragt, ob eine Ablehnung woanders stattgefunden hat, so dass ein Blick in die Wagnisdatei nicht notwendig sein wird. Weitere VersicherungstippsDas folgender Tipp zur Versicherung könnte Sie auch interessieren: |