Das "Wilde Camping" und seine Tücken

Urlaub einfach Zelt und Proviant in den Wagen zu schmeißen und damit durch die Wildnis zu fahren, ohne auf die Zeit zu achten. Beim "wilden Camping" ist genau das möglich: Bei dieser Art des freien Campens übernachtet man nicht auf vorgesehenen Plätzen oder in Pensionen, sondern mitten in der Natur.
Es ist jedoch Vorsicht geboten: Nicht jedes Land duldet die freiheitliebenden Camper, und zum Teil werden harte finanzielle Maßnahmen getroffen. Man sollte also sein Auto nicht einfach an einem beliebigen Platz abstellen, ohne sich vorher nach den dortigen Gepflogenheiten zu erkundigen – denn dann kann einen der Urlaub ohne Verpflichtungen sehr teuer zu stehen kommen.
Belgien, Niederlande und Luxemburg zum Beispiel behandeln das wilde Campen streng: Beim Übernachten in freier Wildbahn oder am Straßenrand können den Urlauber schnell saftige Bußgelder erwarten. Im Süden Europas geht es da schon etwas lockerer zu: Spanien und Italien dulden die flexiblen Urlauber, sofern sie sich von Rastplätzen und öffentlichen Straßen zur Übernachtung fernhalten. Kroatien hat seine in der Vergangenheit noch recht Camping-freundlichen Regelungen gestrafft: Neue Sanktionsmaßnahmen seit 2009 dulden zwar die Rast in der Natur, doch werden Privatgrundstücke vor allem auf die Abfallverschmutzung durch die Camper hin kontrolliert. Frankreich sieht es ähnlich, doch mit einer zusätzlichen Auflage: Der Grundstückseigentümer muss vom Übernachtungsvorhaben unterrichtet und um Erlaubnis gebeten werden. Abhilfe bieten die skandinavischen Länder, wo Urlauber überall frei ihre Zelte aufschlagen dürfen, sofern sie niemanden damit belästigen. Nur sollten sie kein offenes Feuer im Sommer anzünden – besonders in Norwegen ist dahingehend Vorsicht geboten. Großbritannien toleriert zwar Auto und Wohnanhänger oder Zelt in freier Wildnis, nicht aber auf öffentlichen Straßen oder Rastplätzen. Sollte der wilde Camper die gewohnte Flora und Fauna ganz hinter sich lassen wollen, darf er zwar in der Türkei oder Marokko in der Natur halt machen, doch erst muss dies bei der Polizei angemeldet werden.
Wer allerdings noch etwas Wert auf Hab und Gut legt und nicht ohne alles in den Urlaub in der Wildnis aufbrechen möchte, der sollte sich dennoch vorsehen. Denn auch wenn diese Reiseart im jeweiligen Land gestattet ist, kann man in der Natur oder am Straßenrand leicht Opfer von Diebstahl werden, wofür die Reisegepäckversicherung nicht haftet.

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Autor: Chris Leise
publizierte am 20.08.2009
den Artikel: Das "Wilde Camping" und seine Tücken
zum Thema: Reisen & Urlaub
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