Pflegeelternschaft - Eltern auf Zeit

Prinzipiell hat jedes Kind ein Recht darauf, in der Geborgenheit einer Familie groß zu werden. Aber aus unterschiedlichen Gründen sind manche Eltern zeitweilig oder auch dauerhaft nicht in der Lage, ihren Kindern die Zuwendung, Liebe, Geborgenheit und Sicherheit zu geben, die sie brauchen.

In solchen Situationen ist oft die Aufnahme des Kindes in eine liebevolle Pflegefamilie eine gute Lösung.

Die Gründe, einem Kind "auf Zeit" ein Zuhause zu bieten, sind vielfältig. Viele Menschen haben Freunde am Umgang mit Kindern. Manchmal sind auch die eigenen Kinder schon älter und selbstständig und Mutter und / oder Vater haben so eine neue, sinnvolle Aufgabe gefunden.

Als Pflegeeltern können sich sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare sowie Alleinstehende mit und ohne Kind bewerben. Allerdings ist es für das Pflegekind leichter, sich zu integrieren, wenn ihm eigene Kinder zur Seite stehen.

Die Bewerbungs- und Prüfungsmodalitäten sind ähnlich wie bei einer Adoption:

  • Teilnahme an Vorbereitungsseminaren
  • Persönliches Kennenlernen
  • Gemeinsame Gespräche
  • Hausbesuche
  • Ausfüllen des Bewerbungsbogens und Beibringen eines polizeilichen Führungszeugnisses und Gesundheitsattesten

Die Pflegeeltern sollten nicht in finanziellen Nöten stecken und es sollte genügend Wohnraum vorhanden sein, damit die Familie nicht wegen des Pflegekindes „zusammenrücken“ muss. Zwar braucht ein Pflegekind nicht unbedingt ein eigenes Zimmer, aber genügend Platz für eigene Bedürfnisse.
Pflegeeltern sollten krisenfest, kontaktfreudig und durchsetzungsfähig sein. Ein warmes, aufgeschlossenes Familienklima und zeitliche Flexibilität sind genauso wichtig wie Kooperationsbereitschaft mit den Behörden und der Herkunftsfamilie.
Pflegeelternschaft bedeutet "öffentliches Eltern - Sein". Nur wer sich dafür bereit fühlt, kann sich als Pflegeeltern bewerben.

Es wird zwischen verschiedenen Pflegeformen unterschieden:

  • Unter Vollzeitpflege versteht man die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen über Tag und Nacht bei einer Pflegefamilie. Es wird hier zwischen Verwandten- und Fremdpflege unterschieden. Die Dauer kann unterschiedlich sein.
  • Die Langzeit-/Dauerpflege ist eine Hilfe zur Erziehung auf unbestimmte Zeit oder als auf Dauer festgelegte Lebensform.
  • Die Wochenpflege ist zwar eine Art der Vollzeitpflege, aber nur an 5 Tagen der Woche.
  • Bei der Kurzzeitpflege lebt das Kind maximal 6 Monate bei der Pflegefamilie.
  • Die Bereitschaftspflege beinhaltet die sofortige Unterbringung eines Kindes in einer Notsituation bei einer Pflegefamilie, die auf eine solche Maßnahme eingestellt ist. Die Dauer ist unbestimmt, beträgt aber maximal 6 Monate.

Auch die Vermittlung eines Pflegekindes braucht Zeit, denn hier geht es nicht darum, für die Familie ein passendes Pflegekind zu finden, sondern die passenden Pflegeeltern für das Kind.

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Autor: Dagg/Redaktion
publizierte am 25.10.2007
den Artikel: Pflegeelternschaft - Eltern auf Zeit
zum Thema: Familie & Kinder
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